Förderung Elektromobilität
Die Elektromobilität wird in Deutschland gefördert. Die Bundesregierung fördert mit Hilfe eines Umweltbonus den Erwerb von Elektromobilen.
Umweltbonus
Privatpersonen
Unternehmen
Vereine
Stiftungen
Körperschaften
Nicht antragsberechtigt sind:
Der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen und Komunen
Automobilhersteller die sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen
Förderfähig ist der Erwerb oder Leasing von erstmals zugelassenen Fahrzeugen:
reines Elektrobatteriefahrzeug
von außen aufladbare Hybridfahrzeuge
Brennstoffzellenfahrzeuge
Elektrobatteriefahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge werden mit Euro 2.000 gefördert. Hybridfahrzeuge mit Euro 1.500.
Die Förderung wird nur gewährt, wenn der Fahrzeughersteller mindestens den gleichen Teil vom Netto-Listenpreis gewährt.
Das Fahrzeug muß sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge der BAFA befinden.
Der Erwerb (Kauf oder Leasing) sowie die Erstzulassung müssen ab dem 18. Mai 2016 erfolgt sein.
Das Fahrzeug muß im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden und mindestens 6 Monate zugelassen bleiben.